Nach der neuesten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus (CoronaSchVO) des Landes NRW vom 11. Januar 2021 ist nach § 9 der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, … unzulässig.
Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31. Januar 2021.
Unsere Tennishalle muss daher leider weiterhin bis einschließlich Sonntag, 31. Januar 2021 geschlossen bleiben. Aktualisierungen gibt es hier auf unserer Website und auf unserer facebookseite https://www.facebook.com/tc.bw.borken